Brandschutz auf Schiffen

 

Die Entwicklung und Gestaltung von weltweit anzuwendenden Leistungsanforderungen an Schiffe und Schiffsausrüstung ist ein Schwerpunkt des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Brände auf Seeschiffen führen zu großen Schäden, Menschen können verletzt werden und häufig wurden Schiffe deshalb aufgegeben. Brandschutzausrüstung und – einrichtungen müssen den Bedingungen des Meeres standhalten können. Dafür werden Prüfnormen zum Teil von der IMO, aber auch von internationalen Normungsorganisationen erarbeitet. Die Einhaltung der internationalen Anforderungen wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt (BSH) und der Berufsgenossenschaft Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit behördlich überwacht. Die nationale Einführung der verbindlichen, internationalen Brandschutzvorschriften erfolgt durch das Schiffssicherheitsgesetz.

 

Brandschutz auf Schiffen – damit die Sonne das einzige brennende Element einer Seereise bleibt. Photo: Softcodex

 

Die internationale Schifffahrtsorganisation IMO hat Brandsicherheitsregelungen für internationale Handelsschiffe im Rahmen der Internationalen Übereinkunft zum Schutz des Lebens auf See (SOLAS) entwickelt.

 

Am 5. Dezember 1996 führte IMO/MED mit der Bezeichnung MSC. 61(67) einen neuen Internationalen Code zur Anwendung bei Brandprüfverfahren, mit Eingang am 1. Januar 2010, ein.

Der neue Code heißt IMO FTPC kurz für Fire Test Procedure Code = Feuertestverfahrenscode).

Er enthält eine Zusammenstellung von Brandprüfverfahren zum Brandschutz von Bauteilen und Materialien, die auf Schiffen Verwendung finden.

 

Die benötigten Prüfungen werden unter diesen sogenannten ‚Fire Test Procedure Codes‘ aufgeführt:

Wir haben die jeweiligen Beschreibungen der Brandprüfverfahren, als Beispiel des  Prüflaboratoriums für Brandschutz DMT GmbH & Co. KG, für Sie zur Information als PDF angehängt.

 

Hier finden Sie vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine umfassende PDF (Stand 2012) mit allen Informationen, Anlagen und Bildverweisen zum Thema FTP-Code-2010-Sonderdruck.

 

IMO FTPC Teil 1Nichtbrennbarkeitsprüfung – ISO 1182:2020.  – PDF hier klicken.

Die Testverfahren ähneln denen in ISO 1182, wo fünf Proben in einem Röhrenofen getestet und 30 Minuten lang einer Temperatur von 750 °C ausgesetzt werden. Kontrollmessungen für Feuchtigkeitsgehalt, organischen Gehalt und Dichte sind ebenfalls erforderlich.

 

IMO FTPC Teil 2: Prüfungen der Oberflächenmaterialien auf Rauchdichte und Toxizität. (Schotte, Verkleidungen oder Decken, Bodenbeläge. )

Das Testverfahren ähnelt ISO 5659-2 bei drei Hitzeeinwirkungsbedingungen an mindestens drei Proben für jede Testbedingung. Die Toxizität wird auch mit Anforderungen für maximale Konzentrationen für mehrere Substanzen gemessen, darunter Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Distickstoffmonoxid, Bromwasserstoff, Cyanwasserstoff und Schwefeldioxid. –  PDF hier klicken.

 

IMO FTPC Teil 3: Prüfung von “A”, “B” und “F” Klassenabteilungen.

Die Prüfung gilt eine Vielzahl von Produkten: Bauisolierung, Decksbaugruppen, durchgehende Decken, Schottplatten, Fenster, Brandschutztüren, Kabeldurchführungen, Rohrdurchführungen, Kanäle Durchdringungen und Dämpfer. Akzeptable Niveaus und Testkriterien variieren je nach Produkttyp und Klasseneinteilung. Dies ist eine Feuerwiderstandsprüfung mit Anforderungen an die Integrität und Isolierung.

 

IMO FTPC Teil 4: Brandprüfung von Steuerungssystemen (Brandschutztüren).

Die Tür 60 Minuten lang in einem Ofen bei 200 °C während des Betriebs (Öffnen und Schließen) getestet wird. Der Test wird dann mit steigenden Temperaturen auf 945°C gemäß der Standard-ISO-Zeit-Temperatur-Kurve fortgesetzt.

 

IMO FTPC Teil 5: Prüfung der Entzündbarkeit von Oberflächen (Test für Oberflächen- und Schiffsdeck-Materialien, für Schotte, Wände und Decken; Bodenbeläge; primäre Decksabdeckungen; Isolierung für Kaltwassersysteme; und Klebstoffe, die für Unterteilungen der Klassen „A“, „B“ und „F“ verwendet werden).

Mindestens drei Proben werden auf kritischen Fluss beim Löschen (Flammenausbreitung), Wärme für anhaltendes Brennen, Gesamtwärmefreisetzung, maximale Wärmefreisetzungsrate und in einigen Fällen erzeugte brennende Tropfen bewertet. PDF hier klicken.

 

IMO FTPC Teil 6:  Brandtest für primäre Decksbeläge. Wurde in Teil 5 mit aufgenommen!

 

IMO FTPC Teil 7: Prüfung von vertikalen Textilien (z.B. Gardinen) und Folien.

Es enthält frei wählbare Expositionsbedingungen vor dem Test für nicht inhärente „flammfeste“ Materialien. Tests müssen in Kett- und Schussrichtung durchgeführt werden und beinhalten Oberflächen-Entzündungstests, Kanten-Entzündungstests und Flammentropfen. Fehlerpunkte sind für die Nachbrennzeit, das Durchbrennen an den Rändern, die Entzündung von Watte, die durchschnittliche Verkohlung und den Oberflächenblitz enthalten.

 

IMO FTPC Teil 8: Prüfung von Polstermöbeln und

IMO FTPC Teil 9: Prüfung von Bettwaren (Decken, Kissen, Steppdecken, Tagesdecken, Matratzen). 

Tests mit schwelenden Zigaretten und Propanflammentests. Bei beiden Teilen darf es zu keiner fortschreitenden Glimm- oder Flammenentzündung kommen.

 

IMO FTPC Teil 10: Prüfung feuerwiderstandsfähiger Materialien für Hochgeschwindigkeitsschiffe (feuerhemmende Materialien, insbesondere Oberflächenmaterialien auf Schotten, Wand- und Deckenverkleidungen und Materialien, die für Möbel und andere Komponenten verwendet werden und

IMO FTPC Teil 11: Prüfung feuerwiderstandsfähiger Bereiche für Hochgeschwindigkeitsschiffe.

Beide Teile enthalten Kriterien für feuerbeständige Eigenschaften. sowie Kriterien für Isolierung und Integrität.

 

     Anhang 2 Produkte, die ohne Prüfung und/oder Genehmigung angebracht werden dürfen;

     Anhang 3 Feuerschutzmaterialien und benötigte Zulassungsprüfungsmethoden;

     Anhang 4 SOLAS, Kapitel II-2, Vorschrift 5.3 und 6.2, (MSC/Cir.1120).

 

 

zurück