Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (=Feuer und Rauch) vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).
Der deutsche Gesetzgeber schreibt die Erfüllung der Brandschutznorm in §19 der Musterbauordnung, der Beherbergungsverordnung und den landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen vor. Die Umsetzung von nationalen zu europäischen Normen und Zulassungen begann mit der Verabschiedung der europäischen Bauproduktenrichtlinie, welche inzwischen in die Bauproduktenverordnung (BauPVO) überführt wurde.
Die neue europäische Norm soll die vielen nationalen Normen der Mitgliedsstaaten ersetzen. Es wird sich zeigen, ob die Norm es schafft, von allen anerkannt zu werden.
Denn: Gesetze zum Brandschutz sind Ländersache Weiterlesen...
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffserklärungen beim Brandschutz in Deutschland und Europa wie Baustoffklasse/ Bauproduktklasse/ Brandklasse/ Brandverhalten/ Feuerwiderstandsklasse kurz erklärt.
Hier finden Sie einen Überblick über die gängigsten Normen und Prüfverfahren weltweit in Listenform.
Jedoch sind diese schwer zu vergleichen, da sich die Prüfverfahren weltweit zum Teil stark unterscheiden.
Sie interessieren sich für diese Fakten? Hier finden Sie die Übersicht Brandschutzwissen kompakt.
Diese Bestimmungen gelten für ALLE öffentlichen Gebäude, also ALLE Bereiche mit Publikumsverkehr. Diese Sicherheitsbestimmungen dienen dem Schutz der Menschen, die sich in den Gebäuden aufhalten. Das Risiko der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes wird durch sie minimiert. Und im Ernstfall, wenn es brennt, verlängert sich die Zeit zu fliehen.
Brandschutz muss also zwingend in folgenden Gebäuden eingehalten werden:
- in Theatern, Schauspielhäusern, Opern und Kinos, Museen
- in Schulen, Hochschulen, Fachschulen oder Ausbildungsstätten
- in Hotels und Gaststätten, Clubs und Casinos
- in Bürogebäuden, öffentlichen Büchereien und Einrichtungen (Kindergärten, Pflegeheimen)
- in Messehallen und Ausstellungshallen
- in Eventzelten
Dabei ist nicht nur an Baumaterialien zu denken, sondern genauso an Dekorationsmaterialien und Möbel.
»Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 mindestens schwer entflammbar sein«, fordert z.B. die Neue Messe München in den technischen Richtlinien von den Ausstellern, Veranstaltern, Servicefirmen, Standbaufirmen und Dienstleistern. Diese technischen Richtlinien sind ein fester Vertragsbestandteil der Messegesellschaft und von den Vertragspartnern eigenverantwortlich einzuhalten.
Mit Dekorationsmaterialien sind auch Wandverkleidungen, Raumteiler, Displays, Banner, Fahnen und dergleichen gemeint. Jeder ist dazu verpflichtet, verantwortungsbewusst zu handeln, damit kein Brand entsteht.
Anlagentechnischer Brandschutz gehört zu vorbeugendem Brandschutz und zielt darauf ab, Brände durch technische Anlagen zu verhindern, zu melden oder zu bekämpfen.
Weiterlesen... Für Privathaushalte kommen allerdings nicht alle diese technischen Anlagen infrage, da zum Beispiel automatische Feuerschutztüren und Lüftungsanlagen absolut unpraktikabel und für Wohngebäude nicht realisierbar sind. Rauchmelder, Handfeuerlöscher und Sprinklersysteme machen aber durchaus Sinn und sind deshalb zum Teil bereits gesetzlich vorgesehen. Auch die regelmäßige Kontrolle der Heizungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen sowie ähnlicher Einrichtungen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit gehören zum vorbeugenden Brandschutz. Die gleichen hohen Anforderungen beim Brandschutz gelten in der Personenbeförderung im Nah- und Fernverkehr durch Busse und noch höhere Anforderungen an den Brandschutz existieren im Bereich der Luftfahrt, Seefahrt und des Schienenverkehrs.