Brandschutz – Definition

 

 

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (=Feuer und Rauch) vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

 

Feuer – faszinierend und gefährlich. HG Fotografie – Pixabay

 

Der deutsche Gesetzgeber schreibt die Erfüllung der Brandschutznorm in §19 der Musterbauordnung, der Beherbergungsverordnung und den landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen vor.  Die Umsetzung von nationalen zu europäischen Normen und Zulassungen begann mit der Verabschiedung der europäischen Bauproduktenrichtlinie, welche inzwischen in die Bauproduktenverordnung (BauPVO) überführt wurde.

Die neue europäische Norm soll die vielen nationalen Normen der Mitgliedsstaaten ersetzen. Es wird sich zeigen, ob die Norm es schafft, von allen anerkannt zu werden. 

 

Denn: Gesetze zum Brandschutz sind Ländersache Weiterlesen...

Allein in der Bundesrepublik Deutschland gibt es 16 Brandschutzgesetze, da der Brandschutz, zumindest rechtlich gesehen, Ländersache ist. Jedes Bundesland hat daher sein eigenes Brandschutzgesetz. Diese Gesetze ersetzten nach der Gründung der BRD und der Wiedervereinigung die sogenannten Feuerlöschordnungen, die teilweise ihre Anfänge im Mittelalter nahmen. Die Brandschutzgesetze regeln hauptsächlich die Angelegenheiten der Feuerwehr aber auch, was für den Arbeitsschutz von größerer Bedeutung ist, zusammen mit anderen Vorschriften wie baurechtliche Normen, die Vorschriften, die beim Bau und ebenso bei der Unterhaltung von Gebäuden in brandschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten sind. 

 

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffserklärungen beim Brandschutz in Deutschland und Europa wie Baustoffklasse/ Bauproduktklasse/ Brandklasse/ Brandverhalten/ Feuerwiderstandsklasse kurz erklärt.

Hier finden Sie einen Überblick über die gängigsten Normen und Prüfverfahren weltweit in Listenform. 
Jedoch sind diese schwer zu vergleichen, da sich die Prüfverfahren weltweit zum Teil stark unterscheiden.

 

Sie interessieren sich für diese Fakten? Hier finden Sie die Übersicht Brandschutzwissen kompakt

 

Diese Bestimmungen gelten für ALLE öffentlichen Gebäude, also ALLE Bereiche mit Publikumsverkehr. Diese Sicherheitsbestimmungen dienen dem Schutz der Menschen, die sich in den Gebäuden aufhalten. Das Risiko der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes wird durch sie minimiert. Und im Ernstfall, wenn es brennt, verlängert sich die Zeit zu fliehen.

 

Brandschutz muss also zwingend in folgenden Gebäuden eingehalten werden:

 

Brandschutz auf Bühnen, denn Sicherheit muss sein.

 

  • in Theatern, Schauspielhäusern, Opern und Kinos, Museen
  • in Schulen, Hochschulen, Fachschulen oder Ausbildungsstätten
  • in Hotels und Gaststätten, Clubs und Casinos
  • in Bürogebäuden, öffentlichen Büchereien und Einrichtungen (Kindergärten, Pflegeheimen)
  • in Messehallen und Ausstellungshallen
  • in Eventzelten

 

Dabei ist nicht nur an Baumaterialien zu denken, sondern genauso an Dekorationsmaterialien und Möbel.

»Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 mindestens schwer entflammbar sein«, fordert z.B. die Neue Messe München in den technischen Richtlinien von den Ausstellern, Veranstaltern, Servicefirmen, Standbaufirmen und Dienstleistern. Diese technischen Richtlinien sind ein fester Vertragsbestandteil der Messegesellschaft und von den Vertragspartnern eigenverantwortlich einzuhalten.

Mit Dekorationsmaterialien sind auch Wandverkleidungen, Raumteiler, Displays, Banner, Fahnen und dergleichen gemeint. Jeder ist dazu verpflichtet, verantwortungsbewusst zu handeln, damit kein Brand entsteht.

 

Anlagentechnischer Brandschutz gehört zu vorbeugendem Brandschutz und zielt darauf ab, Brände durch technische Anlagen zu verhindern, zu melden oder zu bekämpfen. 

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Anlagentechnischer Brandschutz umfasst alle technischen Anlagen, die präventiv oder aktiv gegen Brände wirken. Hierunter zählen

  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (Handfeuermelder, Rauchmelder, Feuermelder),
  • Lüftungsanlagen (Rauchansaug- und Rauchabsauganlagen),
  • Feuerlöschanlagen und Löschmittelbevorratung (Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Hydranten),
  • automatische Feuerschutztüren und
  • Notbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege. 

 

Für Privathaushalte kommen allerdings nicht alle diese technischen Anlagen infrage, da zum Beispiel automatische Feuerschutztüren und Lüftungsanlagen absolut unpraktikabel und für Wohngebäude nicht realisierbar sind. Rauchmelder, Handfeuerlöscher und Sprinklersysteme machen aber durchaus Sinn und sind deshalb zum Teil bereits gesetzlich vorgesehen.

 

Auch die regelmäßige Kontrolle der Heizungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen sowie ähnlicher Einrichtungen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit gehören zum vorbeugenden Brandschutz.

 

Die gleichen hohen Anforderungen beim Brandschutz gelten in der Personenbeförderung im Nah- und Fernverkehr durch Busse und noch höhere Anforderungen an den Brandschutz existieren im Bereich der Luftfahrt, Seefahrt und des Schienenverkehrs.

 

 

König Konzept: Schwer entflammbare Papiere, Papiersuchdienst, Produktion