Rauchmelder sind lebenswichtig

 

 

Ländervorschirften im Überblick

 

In Deutschland ereignen sich pro Jahr rund 200.000 Wohnungsbrände. Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer.

Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht. 

Rauchwarnmelder sind eine wichtige Komponente des vorbeugenden Brandschutzes.

 

Übrigens besteht in fast allen Bundesländern die Rauchmelderpflicht für alle Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, welche von Aufenthaltsräumen führen mit jeweils zumindest einem Rauch- oder Funkrauchmelder.

Eine Übersicht über internationale Regelungen finden Sie hier.

 

Batteriebetriebene Rauchmelder sind nicht teuer. Sie erhalten sie in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und den Technikabteilungen von Kaufhäusern. Einen batteriebetriebenen Rauchmelder von guter Qualität kann man schon für deutlich unter 10 Euro kaufen.

Allerding empfehlen wir den Kauf eines Rauchmelders mit dem Qualitätszeichen Q.
Beim Qualitätssiegel „Q“ für Rauchmelder handelt es sich um eine eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V., welches an Hersteller von Rauchwarnmeldern verliehen wird. Das Qualitätszeichen Q für Rauchmelder („Q für Qualität“) ist dabei ein markenunabhängiges und vor allem auch verlässliches Gütezeichen für wirklich hochwertige Geräte, die insbesondere auch für den Langzeiteinsatz geeignet sind.

Hier finden Sie nähere Informationen.

Grundvoraussetzung für die Erlangung des Qualitätssiegels Q für Rauchmelder ist zunächst das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung. Durch das CE-Zeichen wird die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an Rauchwarnmelder durch den Hersteller bestätigt.
Entsprechende technische Voraussetzungen sowie anzuwendende Prüfverfahren finden sich in der europäischen Produktnorm DIN 14604. Darüber hinaus müssen dem Rauchwarnmelder beispielsweise auch Informationen zur Montage und Wartung beiliegen.
Während es prinzipiell nicht vorgesehen ist, die zum Bezug der CE-Kennzeichnung notwendigen Herstellerangaben einer gesonderten Prüfung zu unterziehen, werden Rauchmelder mit dem Q-Zeichen von einem unabhängigen Institut sprichwörtlich „auf Herz und Nieren“ geprüft.

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Logo VdS

 

Hierfür wurden in Zusammenarbeit mit dem vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) ergänzende Anforderungen und striktere Prüfungskriterien entwickelt, welche in der vfdb-Richtlinie 14-01 sowie auch in VdS 3131 (VdS-Richtlinie für Rauchwarnmelder) festgehalten sind.

Neben den relevanten Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 ist es für Q Rauchmelder beispielsweise Voraussetzung, dass das Gerät eine fest eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren ausgestattet ist. Ist die Batterielebensdauer von 10 Jahren abgelaufen, muss das Gerät entfernt und gegen einen neuen Rauch- oder Funkrauchmelder ersetzt werden.

Das Q-Siegel dient damit als eine Art Hilfestellung für den Verbraucher, um qualitativ hochwertige Geräte möglichst einfach erkennen zu können. Der Kauf eines Rauchwarnmelders wird somit insbesondere für Laien entscheidend erleichtert und vermittelt dem Verbraucher damit auch das gute Gefühl ein zuverlässiges Gerät erworben zu haben.

Dies bedeutet im Umkehrschluss natürlich nicht, dass Rauchmelder ohne Q zwangsläufig unzuverlässiger oder schlechter sind als Modelle mit dem Qualitätskennzeichen. Die Prüfung nach den Kriterien der vfdb-Richtlinie 14-01 sowie die Ausstellung eines entsprechenden Q Zertifikates erfolgt nämlich nicht automatisch bei jedem Rauchmelder, sondern ausschließlich auf Initiative des Herstellers oder Inverkehrbringers.

 

Beachten Sie generell bei der Anschaffung:
Alle Geräte sollten auf optischer Basis funktionieren.
Akustisches Signal bei schwacher Batterie sollte vorhanden sein. (durchschnittliche Lebensdauer der Batterie ca. ein bis drei Jahre). Anderenfalls wechseln Sie die Batterien wenigstens ein Mal pro Jahr (Herstellerangaben beachten).
Das Gerät sollte ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen).

Die Lautstärke sollte mindestens 85 dB betragen.
Die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen.

In größeren Wohnungen bzw. Ein- oder Mehrfamilienhäusern sollten die Geräte untereinander vernetzbar sein. Dann wird z.B. ein Kellerbrand auch von den anderen in der Wohnung installierten Meldern angezeigt. In Küchen oder Bädern sollten Sie auf eine Installation verzichten, da hier durch Koch- oder Wasserdämpfe schnell ein Fehlalarm ausgelöst werden kann.

 

Übrigens:

Stroboskoplicht und Blitzwecker

Da für Gehörlose herkömmliche Rauchmelder naturgemäß unbrauchbar sind werden von verschiedenen Herstellern Rauchwarnmelder mit entsprechenden Zusatzfunktionen bzw. optionalem Zubehör (Blitzleuchten, Rüttelkissen) angeboten. Diese speziellen Systeme sind als Vorkehrung zur Anpassung von Wohnungen an die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen nach dem Bayerischen Wohnbauprogramm förderungsfähig und entsprechende Anträge können bei den zuständigen Bewilligungsstellen gestellt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch die Bagatellgrenze von 1000 Euro.