Feuer in Nürnberger Wohnhaus

 

In Nürnberg sind am 03. März 2019 fünf Menschen in ihrem Einfamilienhaus ums Leben gekommen. Vier Personen wurden schwer verletzt. Die Ermittlungen laufen noch. 

Brandexperten des Landeskriminalamtes suchten das ganze Wochenende über nach Spuren, doch selbst heute noch ist die Ursache des Feuers nicht geklärt. Und die Ermittler dämpfen die Hoffnung, dass es zu baldigen Erkenntnissen kommt, da das Haus durch die Flammen so extrem zerstört wurde.
Brandspuren sind überall an dem Haus zu sehen, selbst die Ziegel über einem Dachfenster sind in der Hitze durchgebrannt. Die Brandermittler konnten bisher nicht feststellen, ob in dem Haus die vorgeschriebenen Brandmelder angebracht waren. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Suche nach der Brandursache.

 

RAUCHWARNMELDER SIND PFLICHT!

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.

 

 

Dabei gilt für alle Bundesländer:

Neu- und Umbauten sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer. Jedoch obliegt in den meisten Bundesländern die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern, also den Mietern.

Wenn sie nähere Informationen erhalten möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.

Angesichts solcher Tragödien wie in Nürnberg steht es aber außer Frage, dass wirklich jeder darauf achten sollte, dass Rauchmelder in den entsprechenden Räumen angebracht werden.