Berufsbild Schornsteinfeger

 

Was viele Menschen nicht wissen: Schornsteinfeger bringen nicht nur Glück, sondern tragen mit ihrer Arbeit zum vorbeugenden Brandschutz bei.

 

Stefan Wudi – Kaminkehrer aus Leidenschaft

 

Ich durfte unseren Kaminkehrer, Stefan Wudi, ein wenig befragen über seinen Beruf und die dazugehörigen Tätigkeiten. Generell konnte ich feststellen, dass der Beruf unheimlich vielseitig und dynamisch ist, da sich auch die Technologien in der Energie- und Wärmebranche stetig weiterentwickeln.

 

Schornsteinfeger/innen überprüfen Heizungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen sowie ähnliche Einrichtungen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Dabei richten sie sich nach bau- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben und ermitteln Energieeinsparpotenziale.

Hier ein gutes Video zum Thema Heizung.

 

Und für Interessierte finden Sie hier die  Bundesweite Kehr-und Überprüfungsordnung KÜO-2022.

 

Schornsteinfeger/innen führen Feuerstätten- und Brandverhütungsschauen sowie Immissionsschutzmessungen durch, veranlassen die Beseitigung vorgefundener Mängel und dokumentieren ihre Mess-, Prüf- und Arbeitsergebnisse.   Diese Kontrolle ist wichtig, um zu verhindern, dass unangemeldet Feuerstätten betrieben werden, die die Schornsteinschächte überfordern und die Nachbarn in Gefahr bringen könnten. Sind die Schornsteinschächte nicht für eine Feuerstätte geeignet, drohen Kohlenmonoxidvergiftungen und Brände, da die Abgase nicht vollständig abziehen können. Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sollten daher zu den Tugenden eines jeden Kaminkehrers zählen.

 

Übrigens:  § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes legt die Intervalle für die Feuerstättenschau fest:

Sie hat im Zeitraum von sieben Jahren zweimal zu erfolgen; zwischen den Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die Vorschrift, wie oft eine Feuerstättenschau mindestens zu erfolgen hat. Unabhängig von diesen Pflichtintervallen muss eine Feuerstättenschau auch immer dann durchgeführt werden, wenn es wesentliche Änderung bei den Feuerungsanlagen gibt.

Das betrifft zum Beispiel die Errichtung einer neuen Feuerstätte. Aber auch wesentliche Änderungen des Nutzungsverhaltens fallen hierunter: Betreiben Sie beispielsweise einen Kaminofen anfangs nur am Wochenende, stellen aber später auf eine tägliche Nutzung um, ist eine Feuerstättenschau erforderlich!

 

Schornsteinfeger/innen reinigen Feuerungsanlagen und Rauchableitungen und entfernen Ablagerungen aus Lüftungsanlagen.  Schornsteine, die sich in oder an Gebäuden befinden, werden gereinigt, damit der Schornsteinquerschnitt groß genug für den Abzug der Abgase bleibt. Dieser Abzug kann reduziert werden (bis hin zur Verstopfung des Schornsteins) durch Laub, Vogel-, Hornissen- und Wespennester oder – bei sehr alten Schornsteinen – durch altersbedingte Schäden am Schornstein. Wenn es dadurch zu einem Abgasrückstau kommt, können giftige Abgase (Kohlenmonoxid) in den Raum gelangen, in dem die Heizung steht.                                 

Achtung: Das ist besonders auch bei Wochenend,- oder Ferienhäusern wichtig, in denen nicht regelmäßig geheizt wird. 

 

 

Und hier noch einmal für alle Kaminofenbesitzer der dringende Rat, sich an die Vorschriften zu halten, was das Brennmaterial angeht. Wenn kein geeignetes Brennmaterial verwendet wird, kann es zum Kaminbrand durch Verpechung kommen. Als Verpechung bezeichnet man Ablagerungen an den Kamininnenwänden, die dort nicht hingehören. Dazu zählen Rußrückstände aus „normalen“ Brennstoffen und anderen, verbotenerweise verbrannten Materialien, insbesondere Kunststoffe oder Stoffe mit Teergehalt. Gefährlich wird es, wenn sich die Rückstände in einem derart zugesetzten Schornstein dann plötzlich bei hoher Temperatur entzünden, was leider immer wieder passiert. 

Stefan Wudi erzählt, dass er ca 20 Verpechungen in Kaminen pro Jahr durch kontrolliertes Ausbrennen entfernen muss.

Es ist nämlich so, dass für Kaminbrände infolge einer Verpechung der Rauchfangkehrer, der beauftragt ist, regelmäßig den Rauchfang zu kehren und zu überwachen, grundsätzlich zu haften hat. Nur ganz außergewöhnliche Umstände könnten ausnahmsweise die Schuldlosigkeit des Rauchfangkehrers (oder seines Erfüllungsgehilfen) iSd § 1298 ABGB begründen.

 

Allerdings wurde die Verantwortung für die wiederkehrende Durchführung der Kaminkehrerarbeiten auf den Eigentümer übertragen. Nach der neuen Rechtslage haben die Eigentümer die Verpflichtung, die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten fristgerecht durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen zu lassen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überwacht dies dann im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten.

 

Interessant fand ich bei unserem Gespräch auch, dass nach wie vor nur wenige Frauen in diesem Beruf zu finden sind. In der Klasse von Stefan waren es nur vier bei insgesamt 25 Berufsschülern. Und schön fand ich, dass er ohne Zögern meine Frage, ob er denn diesen Beruf wieder erlernen würde, wenn er noch einmal vor der Wahl stehen würde, eindeutig  mit „Ja“ beantwortet hat. Es ist ein gutes Gefühl, wenn man von so einem positiv überzeugten Schornsteinfeger betreut wird.