Advent, Advent….die Wohnung brennt…

 

Während der dunklen Jahreszeit, besonders jedoch im Zeitraum von Anfang Dezember bis Mitte Januar, treten gehäuft Zimmerbrände, im schlimmsten Fall jedoch auch daraus resultierende Haus-, oder Wohnungsbrände auf.

Sie ahnen es bestimmt schon:  Der häufigste Grund für Brände in dieser Jahreszeit sind unbeaufsichtigte Kerzen, egal ob an Adventskränzen, Weihnachtsbäumen, Kerzenständern, etc. In diesem Video sehen Sie anschaulich, wie schnell sich ein Brand eines Weihnachtsbaumes entwickelt und ausbreitet.

 

 

 

Brände in Wohngebäuden sind nicht nur gefährlich, sie können im Schadensfall auch teuer werden. Verbraucher können sich zwar gegen finanzielle Risiken mit den passenden Versicherungen schützen – mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung.

Brandschäden im Wohnraum werden durch die Hausratversicherung gedeckt. Die Police schließt alle Gegenstände ein, die beweglich sind – auch zerstörte Weihnachtsgeschenke sind eingeschlossen.

Bei Gebäudeschäden greift dagegen die Wohngebäudeversicherung.

 

ABER: Die Versicherungen kommen nur für die Schäden auf, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt.

 

Wenn jemand den Raum für längere Zeit verlässt, obwohl die Kerzen noch brennen, handelt diese Person grob fahrlässig – selbst wenn es sich nur um kleine Teelichter handelt. Ein solches Verhalten kann Folgen für die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.

Bei Neuverträgen vor dem 01.01.2008 und bei Altverträgen vor dem 01.01.2009 waren die Versicherungen in diesen Fällen häufig leistungsfrei. Nunmehr gibt es ein abgestuftes Verschuldenssystem (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist).

 

Übrigens: Melden Sie ihre Schäden sofort und entsorgen Sie die kaputten Gegenstände nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Eventuell möchte dieser die Schäden noch begutachten. Zudem kann es als Nachweis hilfreich sein, die Schäden mit Fotos zu dokumentieren.

Auch wenn das Malheur am Heiligabend passiert: Versicherte sollten nicht bis nach den Feiertagen mit ihrer Schadensmeldung warten. Versicherer haben dafür eine Schaden-Hotline, die oft auch an Feiertagen freigeschaltet ist. Ist dort niemand zu erreichen, sollte man eine E-Mail schreiben. Denn meist müssen Schäden laut Versicherung „unverzüglich“ gemeldet werden.

 

Was tun, damit die dunkle Jahreszeit nicht dunkel bleiben muss, aber kein Brandrisiko aufkommt?

 

Elektronik als Alternative zu Kerzen

Um das Brandrisiko zu senken, ist der Griff zu elektrischer Weihnachtsdeko eine Alternative: Lichterketten für den Christbaum oder weihnachtliche LED-Lampen – es geht auch ohne Kerzen.

Aber achten Sie darauf, Lichterketten nur mit GS-Zeichen zu kaufen. Name und Adresse des Herstellers sollten zudem in deutscher Sprache auf der Verpackung stehen.

 

Vermeiden Sie es, Wunderkerzen im Haus oder der Wohnung zu verwenden. Das Landgericht Offenburg entschied in einem Fall zum Beispiel, dass es grob fahrlässig ist, Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum zu entzünden (Aktenzeichen: 2 O 197/02). Die Hausratversicherung war nicht verpflichtet, den entstandenen Schaden zu übernehmen.

 

Wenn Sie trotzdem nicht auf echte Kerzen verzichten möchten, hier ein paar Tipps für Ihre Sicherheit:

Vertrocknete Adventskranzzweige können schnell einen Wohnungsbrand auslösen. Deshalb sollten Sie das Tannengrün regelmäßig austauschen. Außerdem dürfen Kerzen an Gestecken nie ganz herunterbrennen. Selbstverlöschende Kerzen bieten hier zusätzliche Sicherheit. Kerzen sollten auch niemals unbeaufsichtigt und in der Nähe von brennbaren Stoffen aufgestellt werden.

 

Möchten Sie ihren Weihnachtsbaum mit echten Wachskerzen schmücken, müssen Vorhänge, Gardinen, Papier und Polstermöbel außer Reichweite sein. Wer verspielte Haustiere hat, hängt den Weihnachtsschmuck besser nicht an die untersten Zweige oder stellt den Baum auf ein stabiles Tischchen. Beim Anzünden gilt die Faustregel, an der Spitze zu beginnen und sich nach unten vorzuarbeiten. Beim Löschen der Kerzen geht es andersherum.

Eltern sollten auch ganz besonders auf ihre Kinder achten und sie über entstehende Risiken aufklären. Kommt es zu einem Brand, weil ein Achtjähriger mit dem auf dem Esszimmertisch liegenden Feuerzeug Teelichter entzündet, könne dem Kind kein Vorwurf gemacht werden, führte das Landgericht Bielefeld in einem Fall aus. Denn die Gedanken des Kindes seien einen Tag vor Weihnachten «von der Frage beherrscht» gewesen, welche Weihnachtsgeschenke es bekommen werde. Die Eltern mussten allerdings haften, denn sie hätten besser aufpassen müssen (Aktenzeichen: 21 S 166/06).

Stellen Sie Feuerlöscher oder einen Eimer Wasser griffbereit in der Nähe auf. Und natürlich ist es sowieso sinnvoll, einen Rauchmelder in dem Raum installiert zu haben.

 

Eingeschränkt empfehlenswert  für Weihnachtsbäume oder Adventskränze aus echten Zweigen sind übrigens sogenannte Brandschutzsprays.

Lt. Angabe des Herstellers Aisco sind Naturweihnachtsbäume brandschutztechnisch problematisch.

„Es gibt kein Produkt am Markt, auch von uns nicht, das Weihnachtsbäume jeder Art, „Harzigkeit“ und Trockenheit zuverlässig schwerentflammbar nach DIN4102 B1 macht.“

Ihre Sorgfaltspflicht ist also auch dann vonnöten, wenn Sie Ihre Adventskranzzweige, oder Ihren Tannenbaum mit einem Brandschutzspray behandelt haben.

 

Für andere Materialien ist ein Brandschutzspray jedoch oft eine sehr gute Lösung – Bericht folgt in einem separaten Artikel.

 

Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

 

Mit diesen Tipps wünschen wir von König Konzept Ihnen eine wunderschöne, feuerfreie, entspannte Weihnachtszeit voller stimmungsvoller Momente und einen fantastischen Rutsch in ein neues Jahr.