Brandschutz in der öffentlichen Personenbeförderung

 

 

Für Schienenfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe und Busse  gelten strenge Anforderungen an Brandverhalten, Rauchentwicklung und Toxizität dort eingesetzter Materialien und Komponenten. Die dort verwendeten Prüfverfahren gelten sowohl für die Bahn als auch für Schiffe. Im Flugverkehr gelten noch strengere Auflagen.

 

Schon Kinder sollte man mit der Handhabung des Notfallknopfes vertraut machen. Foto: Tama66 Pixabay

 

Der Flammenausbreitungstest nach ISO 5658-2 wird für Schienenfahrzeuge in prCEN/TS 45545-2 und für Schiffe in IMO FTP Code Teil 5 beschrieben.

 

Die Prüfung der Rauchentwicklung und Toxizität von Materialien und Komponenten erfolgt in der Rauchkammer nach ISO 5659-2 und ist für Schienenfahrzeuge in prCEN/TS 45545-2 und für Schiffe in IMO FTP Code Teil 2 beschrieben.

 

Die Zersetzungsgase werden jeweils auf folgende toxische Komponenten geprüft:
CO, HF, HCl, HCN, NO2, und SO2. Für Bahnanwendungen werden noch zusätzlich CO2 und HBr bestimmt.

 

Natürlich sind auch diverse Notausgänge, Hilfsmaterial wie Feuerlöscher, Rauchbrandmelder oder Rettungshämmer neben den verbauten Materialien, wie Bodenbeläge, Sitze, Sonnenschutz, etc. beim vorbeugenden Brandschutz von höchster Bedeutung.