Brandschutz für Busse

 

Brände in Reisebussen oder Bussen im öffentlichen Nahverkehr stellen ein sehr seltenes Ereignis dar. Das daraus resultierende Gefahrenpotenzial übersteigt aber das eines Pkw bei weitem, da von einer größeren Zahl betroffener Personen ausgegangen werden muss. Bauartbedingt ist mit erschwerten Bedingungen bei der Evakuierung von Bussen zu rechnen, insbesondere bei Sichtbehinderung durch Rauch in Verbindung mit Panikreaktionen der Fahrgäste.

 

Der Brandschutz bei Bussen – ein sehr wichtiges Thema! Photo: Verkehrspolizei St. Gallen

 

Sitze stellen in Reisebusinnenräumen eine der Hauptbrandlasten dar. Es bedarf einer Prüfung des Brandverhaltens am Originalbauteil. Einzelprüfungen der verwendeten Materialien, beispielsweise entsprechend DIN EN ISO 3582 [117], spiegeln das reale Brandgeschehen nicht ausreichend wider.

Dabei muss der Sitz mit allen Komponenten ausgestattet sein, die auch im Bus zum Einsatz kommen. Dazu gehören unter anderem Armlehnen, Sicherheitsgurte und Kopfkissen. Sitzbänke sind als solche zu prüfen.

 

Hier finden Sie nähere Informationen.Weiterlesen...

 

Geprüft wird mit dem UIC-Papierkissen nach DIN 54341 bzw. UIC 564-2 entsprechend den Vorgaben und Grenzwerten aus DIN 5510.

Getestet wird mit einem genormten 100g-Papierkissen, welches auf die Sitzfläche gelegt und an den 4 Ecken angezündet wird. Der Test gilt als bestanden, wenn die Flamme die Höhe der Rückenlehne um nicht mehr als 45 cm übersteigt, die Armlehnen bzw. die Ränder der Polsterfläche nicht erreicht werden und der Polsterverbund nach max. 15 Minuten von selbst erlischt.

 

Auch eine ausführliche Untersuchung der DEKRA über Busbrände weist darauf hin:

„Prinzipiell darf die Prüfung des Brandverhaltens und der damit verbundenen Nebenprodukte nicht auf einzelne Materialien beschränkt bleiben. Vielmehr sind komplette Baugruppen in den Anordnungen zu prüfen, in denen sie im Reisebus zum Einsatz kommen. Nur so lassen sich eventuelle negative gegenseitige Beeinflussungen feststellen. Besonders Bauteile mit trennenden Funktionen sind auf ihr Verhalten bei Wärmeeinwirkung zu prüfen.“

 

Dieses Testverfahren wird auch bei der Prüfung von Sitzen in Schienenfahrzeugen angewandt. Einzelmaterialien, wie Bezugs-Stoffe oder Polsterschäume Möbel, die den „Papierkissentest“ nach DIN 54341 erfolgreich bestanden haben, weisen ähnliche Brandeigenschaften auf, wie Baustoffe, die nach DIN 4102 (B1 und B2) als „schwer entflammbar“ klassifiziert sind.

 

Der Fahrersitz muss die gleichen Anforderungen erfüllen. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum die Rauchentwicklung von Sitzen in Schienenfahrzeugen keiner Anforderung unterliegt. Eine solche Anforderung wird für den Reisebussektor als erforderlich erachtet. Zusätzlich sollte die Prüfung der Rauchentwicklung entsprechend DIN 54837 erfolgen. Dabei ist sowohl eine Probe aus dem Sitzkissen als auch aus der Rückenlehne zu testen, so hier unterschiedliche Werkstoffe zum Einsatz kommen.

 

Die Regelungen für Busse sind leider noch nicht so optimal wie die für Schienenfahrzeuge. Jedoch haben Hersteller die für Busse geltende Vorschrift zum Brennverhalten der verwendeten Materialien im Fahrgastraum („ECE R 118“)  in den vergangenen Jahren schrittweise verschärft.

 

Hierzu gibt es eine ausführliche Studie: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
Brandverhalten der Innenausstattung von Reisebussen Fahrzeugtechnik Heft F 51.
Und hier finden Sie eine  weitere Studie von der DEKRA (Juni 2020).

 

Seit dem 1. Januar 2019 müssen alle neuen Touristenbusse und Doppeldecker in der gesamten Europäischen Union ein fest montiertes Löschsystem im Motorraum haben. Seit 2021 gilt das auch für Überland- und Stadtbusse.

Die Vorschriften fallen unter die UNECE-Regulation-107und die Anforderungen an die Art des Löschsystems basieren auf einem von SP in Schweden entwickelten Testverfahren. 

 

Übrigens:

Sekundärer Brandschutz, also die Organisation des Brandschutzes, ist in erster Linie Aufgabe des Bushalters!
Er hat für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs und dessen Ausstattung sowie für die umgehende Reparatur kritischer Mängel zu sorgen. Die Funktion der konstruktiv vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen ist laufend zu prüfen. Des Weiteren muss er sein Fahr- und Begleitpersonal ausreichend schulen.

 

Der Bushersteller MAN z.B. legt großen Wert auf die Umsetzung der Vorgaben und die Ausbildung der Busfahrer. Hier ist ein sehr anschauliches Video:

 

 

Diese Ausbildung sollte aber generell über die Forderung des Abschnitts 3 des § 35 g der StVZO hinausgehen, in dem lediglich vorgeschrieben wird, dass das Fahrpersonal mit der Handhabung des mitgeführten Feuerlöschers vertraut sein muss. Vielmehr müssten auch das richtige Verhalten bei einem entstehenden Fahrzeugbrand und Evakuierungsmaßnahmen geschult werden.

Petra Kottenstedte z.B., selbstständige Trainerin und Beraterin und qualifiziert für BKrFQG D95-Schulungen, ist es deshalb ein sehr wichtiges Anliegen, bei ihren Schulungen mit den Buspiloten ein extra Sicherheitstraining durchzuführen. Mit verbundenen Augen sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die Notentriegelung des Busses zu finden und zu lösen. Denn bei starker Rauchentwicklung  im Brandfall ist die Sicht derart eingeschränkt, dass ein Buspilot in der Lage sein muss, alle sicherheitsrelevanten Ausstattungen in seinem Busbereich „blind“ zu finden.

 

Die Fahrgastinformation, beispielsweise durch Informationskarten an jedem Sitzplatz, ist ebenfalls Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes. Der Umgang mit Feuerlöschern sollte regelmäßig praktisch geübt werden.

 

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