Brandschutz im Schienenverkehr

 

Oberstes Ziel bei einem Brand an Bord ist es, den Fahrgästen und dem Personal die Evakuierung des Schienenfahrzeugs und das Erreichen eines sicheren Ortes zu ermöglichen.

 

Durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 1302/2014 werden Anforderungen an den Brandschutz von Schienenfahrzeugen im Personenverkehr gestellt .

Hier werden die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge – Lokomotiven und Personenwagen“ des Eisenbahnsystems der Europäischen Union (kurz: TSI LOC&PAS) konkretisiert.

Weitere Informationen zu technischen Spezifikationen für die Interoperabilität finden Sie auch bei der European Union Agency for Railways (ERA)

 

Die vorliegende Europäische Norm EN 45545  beschreibt die Maßnahmen, die bei der Gestaltung der Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Infrastruktur, auf der sie betrieben werden, zu treffen sind. Wir beziehen uns auf:
EN 45545-1 Bahnanwendungen – Brandschutz in Schienenfahrzeugen – Allgemeines und
EN 45545-2 Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien und Bauteilen. Mehr Informationen.

Diese Europäische Norm gilt für Schienenfahrzeuge nach Abschnitt 3. Gütertransportfahrzeuge werden nicht von EN 45545 behandelt.

 

Die größten Bedrohungen beim Brand sind neben den Flammen und der entstehenden Hitze der entstehende Rauch und die toxischen Gase in dem brennenden Zug. 

EN 45545 legt die Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien und Produkten fest, die in Schienenfahrzeugen verwendet werden, wie in EN 45545-1 definiert. Die in EN 45545-1 definierten Betriebs- und Konstruktionskategorien werden verwendet, um Gefahrenstufen festzulegen, die als Grundlage eines Klassifizierungssystems verwendet werden. Für jede Gefährdungsstufe legt dieser Teil die Prüfverfahren, Prüfbedingungen und Anforderungen an das Brandverhalten fest. Es liegt nicht im Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm, Maßnahmen zu beschreiben, die den Erhalt der Fahrzeuge im Brandfall sicherstellen.

 

Durch das Inkrafttreten der TSI LOC&PAS ist klar geregelt, dass zur Erfüllung des Brandschutzes in Schienenfahrzeugen spätestens seit dem 01.01.2018 alle in Fahrzeugen verbauten Produkte und Komponenten den normativen Anforderungen der DIN EN 45545-2 entsprechen müssen. (Vgl. EU 1302/2014, Abschnitt 4.2.10.2.1.)

 

 

Böden und Sitzmaterial müssen in Bahnen immer schwer entflammbar sein. Photo: Tero Vesalainen

 

 

 

Die Akzeptanz der Normenreihe ist über die Grenzen der Europäischen Union hinweg gestiegen, so dass weltweit neben der NFPA 130 die DIN EN 45545 zunehmend Anwendung findet.
Erarbeitet wird die DIN EN 45545 von allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten bei CEN.

 

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Die Normenreihe DIN EN 45545 gilt in folgenden Ländern:  Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

 

Die in EN 45545 festgelegten Maßnahmen und Anforderungen dienen dem Schutz von Fahrgästen und Personal in Schienenfahrzeugen im Brandfall an Bord. EN 45545 legt fest:

  • Brandschutzmaßnahmen für Schienenfahrzeuge; 
  • Überprüfungsmethoden für diese Maßnahmen.
  • Der Schutz der Fahrgäste und des Personals basiert im Wesentlichen auf Maßnahmen zur: Vermeidung von Bränden aufgrund technischer Störungen und aufgrund der Gerätekonstruktion oder Fahrzeugauslegung (Teil 1, Teil 4, Teil 5 und Teil 7);
  • Minimierung der Möglichkeit der Entzündung von in Schienenfahrzeugen eingebauten Materialien aufgrund von Unfällen oder Vandalismus (Teil 1 und Teil 2); 
  • einen Brand erkennen, falls er entstehen sollte (Teil 6); 
  • die Brandausbreitung durch Spezifikation der Materialien entsprechend ihrer Betriebskategorien (Teil 2) und durch Maßnahmen zur Eindämmung (Teil 3) begrenzen; –
  • Minimierung der Auswirkungen von Feuer in Bezug auf Wärme, Rauch und giftige Gase auf Fahrgäste oder Personal durch die Spezifikation von Materialien, die in Schienenfahrzeugen eingebaut sind (Teil 2);
  • einen Brand kontrollieren und beherrschen, beispielsweise durch Branderkennung, Brandbekämpfung und/oder Notabschaltung (Teil 6).

 

Aktualisierung:

DIN EN 45545-2+A1 : 2020 –  Bahnanwendungen – Brandschutz in Schienenfahrzeugen – Teil 2: Anforderungen an das Brandverhalten von Werkstoffen und Bauteilen einschl. Änderung A1:2021/11

 

 

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