E-Bikes – praktisch, komfortabel, aber nicht ganz ungefährlich

 

Der Frühling kommt und die Fahrräder werden aus dem Winterschlaf geholt. Im Jahr 2018 wurden ca. 980 000 E-Bikes abgesetzt und der Trend nimmt zu. Denn E-Bikes sind einfach komfortabel, mittlerweile auch erschwinglich und ermöglichen ein ganz neues Fahrrad-Erleben.

 

Die Brandgefahr bei E-Bikes ist nicht zu vernachlässigen.

 

ABER: Auch in E-Bikes sind Lithium-Akkus verbaut. Lithium-Akkus sind klein, leicht und effizient, werden vor allem in Geräten wie Notebooks oder Handys verbaut, aber eben auch in akkubetriebenen Fahrzeugen wie Elektrofahrrädern.

Ein Fahrrad-Akku besteht aus 30-40 Akkuzellen. Wenn nur eine dieser Zellen defekt ist, wird durch die entstehende Wärmeentwicklung eine Kettenreaktion in Gang gesetzt – die gespeicherte Energie wird augenblicklich freigesetzt, Funken entstehen und setzen den Akku in Flammen.

„Mit der Anzahl der Lithium-Akkus steigt auch die Zahl der Brände. Das ist kein Grund, diese Bauart zu verteufeln, doch das Risiko sollte uns allen bewusst sein“, sagt Dr. Hans-Hermann Drews, Geschäftsführer des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS).

Hier ein sehr anschauliches Video über die Gefahr von Lithium-Akkus.

Dies sind einige Regeln, die Sie befolgen sollten, um das Risiko eines Brandes einzudämmen:
  1. Verwenden Sie ausschließlich das vom Hersteller empfohlene Ladegerät.

  2. Vermeiden Sie extreme Temperaturen oder Nässe – das bedeutet, auch eine kalte Garage ist kein geeigneter Ort für die Überwinterung des Fahrrad-Akkus. Lagern Sie die Batterie also kühl und trocken und mit ca 60 % der Ladekapazität.

  3. Der Akku braucht etwa zehn Minuten, um sich an die Raumtemperatur anzupassen, sonst kann er sich beim Laden aufblähen und entzünden.
  4. Da die Mehrzahl der Brände während der Ladezeit entsteht, sollten Sie die Akkus in einem Raum mit Rauchmelder, idealerweise auf Steinböden und außerhalb der Reichweite von brennbaren Materialien aufladen, oder auch draußen an einem wettergeschützten Platz.

  5. Um eine Überlastung zu vermeiden, dürfen Ladegeräte nicht an Mehrfachsteckdosen betrieben werden.
  6. Entdecken Sie eine Beschädigung am Akku, darf er auf keinen Fall mehr benutzt werden. Nach einem Sturz beispielsweise sollten E-Bike-Fahrer den Akku vorsichtshalber überprüfen lassen.

  7. E-Bikes müssen im Gegensatz zu normalen Fahrrädern mit einem CE-Zeichen versehen sein. Damit zeigt der Hersteller an, dass bei der Produktion alle geltenden Vorschriften eingehalten wurden und die Batterie der EU-Norm entspricht. Diese besagt, dass Batterien gegen Überladung, Tiefentladung, Kurzschluss, extreme Temperaturen und Erschütterungen gesichert sind. Entsprechend rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), Pedelecs ohne dieses Zeichen als nicht sicher einzustufen und zu meiden. Außerdem empfehlen Experten, beim Kauf von Elektrofahrrädern auf das GS-Siegel (steht für geprüfte Sicherheit) zu achten, das auf hohe Ansprüche an die Produktsicherheit hinweist.

  8. Wer sein E-Bike längere Zeit nicht benutzt, sollte Rad und Anschluss schonend reinigen. Den Akku erst mal nur halb laden und immer mal wieder (alle vier Wochen) den Akku-Stand prüfen und gegebenenfalls nachladen. Steht das E-Bike längere Zeit ungenutzt im Keller, kann sich der Akku tief entladen. Oft genügen schon zehn Wochen und er ist beschädigt. Dadurch steigt die Gefahr, dass der Akku in Brand geraten kann.

  9. Ideal zum Auftanken sind auch Ladestationen auf öffentlichen Plätzen oder vor Hotels.

Wichtig, falls wirklich mal etwas passiert: Lithium reagiert mit Wasser, deshalb dürfen Brände und Feuer, die durch Li-Ion-Akkus ausgelöst werden, nur mit Sand oder Decken erstickt werden.

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung e. V. wurde 1976 gegründet. Es geht zurück auf das Brandverhütungslabor, das 1884 von der Schleswig-Holsteinischen Lan-desbrandkasse ins Leben gerufen wurde. Heute hat der Verein mit Hauptsitz in Kiel bundes-weit neun Standorte. Ein Team aus Naturwissenschaftlern und Ingenieuren untersucht im Schwerpunkt Brand- und Brandfolgeschäden, Leitungswasser- und Feuchteschäden. Die Erkenntnisse aus den Ursachenermittlungen dienen der allgemeinen Schadenverhütung und werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.