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Achtung Brandgefahr durch „Haier“- Waschmaschinen und Trockner

Besitzen Sie eine Waschmaschine oder einen Trockner der Firma „Haier“?

In „einigen wenigen Fällen“ bestehe Brandgefahr heißt es in den Sicherheitshinweisen, die der chinesische Hersteller „Haier“ im Februar auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

 

Betroffen sind demnach Waschmaschinen mit den

Modellbezeichnungen
HW-C 1460TVE 

HW-C 1470TVE 

ProSport 1260 

ProSport 1460.

Brandgefahr besteht außerdem bei den Wäschetrocknern

HWD70-1482 

HWD80-1482.

Kunden erhalten unter der Rufnummer 0800 3373378 einen Termin für den kostenlosen Austausch der Steuerungseinheit.
Die Maschinen können bis zur Reparatur weiter betrieben werden, so der Hersteller, allerdings nicht ohne Aufsicht.

Hier können Sie die den offiziellen Sicherheitshinweis lesen.

 

Das IFS (Institut für Schadenverhütung) hat dazu in seinem Brandversuchshaus ein sehr überzeugendes Video erstellt, das die Gefahren eines Brandes bei einem Wäschetrockner deutlich macht. Nehmen sie sich Zeit dafür.

Wäschetrockner sind nach der IFS-Brandursachenstistik die Elektrogeräte, die am häufigsten in Brand geraten.

Feuer in Nürnberger Wohnhaus

 

In Nürnberg sind am 03. März 2019 fünf Menschen in ihrem Einfamilienhaus ums Leben gekommen. Vier Personen wurden schwer verletzt. Die Ermittlungen laufen noch. 

Brandexperten des Landeskriminalamtes suchten das ganze Wochenende über nach Spuren, doch selbst heute noch ist die Ursache des Feuers nicht geklärt. Und die Ermittler dämpfen die Hoffnung, dass es zu baldigen Erkenntnissen kommt, da das Haus durch die Flammen so extrem zerstört wurde.
Brandspuren sind überall an dem Haus zu sehen, selbst die Ziegel über einem Dachfenster sind in der Hitze durchgebrannt. Die Brandermittler konnten bisher nicht feststellen, ob in dem Haus die vorgeschriebenen Brandmelder angebracht waren. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Suche nach der Brandursache.

 

RAUCHWARNMELDER SIND PFLICHT!

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.

 

 

Dabei gilt für alle Bundesländer:

Neu- und Umbauten sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer. Jedoch obliegt in den meisten Bundesländern die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern, also den Mietern.

Wenn sie nähere Informationen erhalten möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.

Angesichts solcher Tragödien wie in Nürnberg steht es aber außer Frage, dass wirklich jeder darauf achten sollte, dass Rauchmelder in den entsprechenden Räumen angebracht werden.

 

 

 

Matratzenbrand geht glimpflich aus

 

 

Image by congerdesign on Pixabay

 

In Rüsselsheim ging ein Wohnungsbrand Gottseidank noch einmal gut aus. In einem Mehrfamilienhaus musste die Feuerwehr einen Kleinbrand löschen. Eine Matratze in einer Wohnung geriet in Brand, jedoch entstand nur ein geringer Schaden und keiner der Bewohner wurde verletzt.

Vermutlich war Fahrlässigkeit die Ursache des Brandes.

 

Schützen Sie sich, indem Sie darauf achten, keine elektrischen Geräte, wie z.B. Handyakkus, für längere  Zeit auf ihrer Matratze liegen zu lassen.

Noch sicherer betten Sie sich, wenn Sie sich eine flammhemmende Matratze kaufen. 

Aber dann sollten Sie unbedingt darauf achten, Matratzen zu kaufen, die mit einem gesundheitlich unbedenklichen Flammschutzmittel behandelt sind.

Empa-Forscher entwickelten eine umweltschonende und ökonomische Synthese für ungiftige Flammschutzmittel. Hier finden Sie mehr Informationen.

 

 

Brand im Grenfell-Tower

 

Der Brand im Grenfell-Tower

In der Nacht zum 14. Juni 2017 bricht im Londoner Westen in einem Hochhaus ein Feuer aus. 72 Menschen kommen bei dem Brand im Grenfell Tower ums Leben. Es war die schlimmste Brandkatastrophe in Großbritannien seit Jahrzehnten und die Katastrophe hätte wohl vermieden werden können.

 

Photocredit: Nathalie Oxford

 

Anwohner der Lancaster West Estate organisierten sich 2010 in der Grenfell Action Group und wandten sich seit 2012, als sie in die Planung der Sanierung des Grenfell Towers eingebunden wurden, regelmäßig an die gemeinnützige Hausverwaltung, um auf Missstände aufmerksam zu machen. 2013 veröffentlichten sie Teile eines im Vorjahr erstellten Gutachtens, das signifikante Verstöße gegen Brandschutzvorgaben publik machte. So waren z.B. Teile der Brandbekämpfungsausrüstung seit drei Jahren nicht gewartet worden. Ihre Bemühungen dokumentierten sie in einem Blog.

 

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass bei der Renovierung des Hochhauses, dessen Außenwand zuvor aus Beton bestanden hatte, brennbare Materialien verbaut werden konnten, ohne dass es eine unabhängige Instanz gab, die dies hinterfragte oder kontrollierte. Die betroffenen Firmen sagen bis heute, es träfe sie keine Schuld; schließlich hätten Verwaltung und Management gewusst, was sie kauften und bestellten – nämlich  Isolationsmaterial und Außenverkleidung,  die leicht brennbar waren.

 

Bei der Renovierung wurden  Reynobond-Verbundplatten verbaut, die der Hersteller  als „aus zwei einbrennlackierten Aluminiumblechen“ bestehend beschreibt, „die beidseitig im Schmelzfixierverfahren auf einen Polyethylenkern aufgebracht werden.  Polyethylen hat einen Schmelzpunkt von 130 bis 145 °C. Die günstig herstellbare Platte ist in der Schichtung vergleichbar mit Dibond-Platten und erreicht ebenso die Brandschutzklasse B2 „normal entflammbar“. Es wird bislang angenommen, dass diese Ausführung am Hochhaus verbaut wurde. Von der Platte gibt es zwei weitere Versionen mit anderen Kernmaterialien, die nach EN-13501 höhere Brandschutzklassen B-s1, d0 („schwer entflammbar“) und A2-s1, d0 („nicht brennbar“) erreichen. Diese wurden aber wohl aus Kostengründen eben nicht verwendet.

Ein schreckliches Beispiel für eine Unternehmens-Kultur, in der Profit über Sicherheit steht.