Archiv der Kategorie: Allgemein

E-Bikes – praktisch, komfortabel, aber nicht ganz ungefährlich

 

Der Frühling kommt und die Fahrräder werden aus dem Winterschlaf geholt. Im Jahr 2018 wurden ca. 980 000 E-Bikes abgesetzt und der Trend nimmt zu. Denn E-Bikes sind einfach komfortabel, mittlerweile auch erschwinglich und ermöglichen ein ganz neues Fahrrad-Erleben.

 

Photocredit: Bicicletas Electricas

 

ABER: Auch in E-Bikes sind Lithium-Akkus verbaut. Lithium-Akkus sind klein, leicht und effizient, werden vor allem in Geräten wie Notebooks oder Handys verbaut, aber eben auch in akkubetriebenen Fahrzeugen wie Elektrofahrrädern.

Ein Fahrrad-Akku besteht aus 30-40 Akkuzellen. Wenn nur eine dieser Zellen defekt ist, wird durch die entstehende Wärmeentwicklung eine Kettenreaktion in Gang gesetzt – die gespeicherte Energie wird augenblicklich freigesetzt, Funken entstehen und setzen den Akku in Flammen.

„Mit der Anzahl der Lithium-Akkus steigt auch die Zahl der Brände. Das ist kein Grund, diese Bauart zu verteufeln, doch das Risiko sollte uns allen bewusst sein“, sagt Dr. Hans-Hermann Drews, Geschäftsführer des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS).

Hier ein sehr anschauliches Video über die Gefahr von Lithium-Akkus.

Dies sind einige Regeln, die Sie befolgen sollten, um das Risiko eines Brandes einzudämmen:
  1. Verwenden Sie ausschließlich das vom Hersteller empfohlene Ladegerät.

  2. Vermeiden Sie extreme Temperaturen oder Nässe – das bedeutet, auch eine kalte Garage ist kein geeigneter Ort für die Überwinterung des Fahrrad-Akkus. Lagern Sie die Batterie also kühl und trocken und mit ca 60 % der Ladekapazität.

  3. Der Akku braucht etwa zehn Minuten, um sich an die Raumtemperatur anzupassen, sonst kann er sich beim Laden aufblähen und entzünden.
  4. Da die Mehrzahl der Brände während der Ladezeit entsteht, sollten Sie die Akkus in einem Raum mit Rauchmelder, idealerweise auf Steinböden und außerhalb der Reichweite von brennbaren Materialien aufladen, oder auch draußen an einem wettergeschützten Platz.

  5. Um eine Überlastung zu vermeiden, dürfen Ladegeräte nicht an Mehrfachsteckdosen betrieben werden.
  6. Entdecken Sie eine Beschädigung am Akku, darf er auf keinen Fall mehr benutzt werden. Nach einem Sturz beispielsweise sollten E-Bike-Fahrer den Akku vorsichtshalber überprüfen lassen.

  7. E-Bikes müssen im Gegensatz zu normalen Fahrrädern mit einem CE-Zeichen versehen sein. Damit zeigt der Hersteller an, dass bei der Produktion alle geltenden Vorschriften eingehalten wurden und die Batterie der EU-Norm entspricht. Diese besagt, dass Batterien gegen Überladung, Tiefentladung, Kurzschluss, extreme Temperaturen und Erschütterungen gesichert sind. Entsprechend rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), Pedelecs ohne dieses Zeichen als nicht sicher einzustufen und zu meiden. Außerdem empfehlen Experten, beim Kauf von Elektrofahrrädern auf das GS-Siegel (steht für geprüfte Sicherheit) zu achten, das auf hohe Ansprüche an die Produktsicherheit hinweist.

  8. Wer sein E-Bike längere Zeit nicht benutzt, sollte Rad und Anschluss schonend reinigen. Den Akku erst mal nur halb laden und immer mal wieder (alle vier Wochen) den Akku-Stand prüfen und gegebenenfalls nachladen. Steht das E-Bike längere Zeit ungenutzt im Keller, kann sich der Akku tief entladen. Oft genügen schon zehn Wochen und er ist beschädigt. Dadurch steigt die Gefahr, dass der Akku in Brand geraten kann.

  9. Ideal zum Auftanken sind auch Ladestationen auf öffentlichen Plätzen oder vor Hotels.

Wichtig, falls wirklich mal etwas passiert: Lithium reagiert mit Wasser, deshalb dürfen Brände und Feuer, die durch Li-Ion-Akkus ausgelöst werden, nur mit Sand oder Decken erstickt werden.

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung e. V. wurde 1976 gegründet. Es geht zurück auf das Brandverhütungslabor, das 1884 von der Schleswig-Holsteinischen Lan-desbrandkasse ins Leben gerufen wurde. Heute hat der Verein mit Hauptsitz in Kiel bundes-weit neun Standorte. Ein Team aus Naturwissenschaftlern und Ingenieuren untersucht im Schwerpunkt Brand- und Brandfolgeschäden, Leitungswasser- und Feuchteschäden. Die Erkenntnisse aus den Ursachenermittlungen dienen der allgemeinen Schadenverhütung und werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Achtung Brandgefahr durch „Haier“- Waschmaschinen und Trockner

Besitzen Sie eine Waschmaschine oder einen Trockner der Firma „Haier“?

In „einigen wenigen Fällen“ bestehe Brandgefahr heißt es in den Sicherheitshinweisen, die der chinesische Hersteller „Haier“ im Februar auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

 

Brandgefahr bei einigen Modellen!

Betroffen sind demnach Waschmaschinen mit den

Modellbezeichnungen
HW-C 1460TVE 

HW-C 1470TVE 

ProSport 1260 

ProSport 1460.

Brandgefahr besteht außerdem bei den Wäschetrocknern

HWD70-1482 

HWD80-1482.

Kunden erhalten unter der Rufnummer 0800 3373378 einen Termin für den kostenlosen Austausch der Steuerungseinheit.
Die Maschinen können bis zur Reparatur weiter betrieben werden, so der Hersteller, allerdings nicht ohne Aufsicht.

Hier können Sie die den offiziellen Sicherheitshinweis lesen.

 

Das IFS (Institut für Schadenverhütung) hat dazu in seinem Brandversuchshaus ein sehr überzeugendes Video erstellt, das die Gefahren eines Brandes bei einem Wäschetrockner deutlich macht. Nehmen sie sich Zeit dafür.

Wäschetrockner sind nach der IFS-Brandursachenstistik die Elektrogeräte, die am häufigsten in Brand geraten.

Feuer in Nürnberger Wohnhaus

 

In Nürnberg sind am 03. März 2019 fünf Menschen in ihrem Einfamilienhaus ums Leben gekommen. Vier Personen wurden schwer verletzt. Die Ermittlungen laufen noch. 

Brandexperten des Landeskriminalamtes suchten das ganze Wochenende über nach Spuren, doch selbst heute noch ist die Ursache des Feuers nicht geklärt. Und die Ermittler dämpfen die Hoffnung, dass es zu baldigen Erkenntnissen kommt, da das Haus durch die Flammen so extrem zerstört wurde.
Brandspuren sind überall an dem Haus zu sehen, selbst die Ziegel über einem Dachfenster sind in der Hitze durchgebrannt. Die Brandermittler konnten bisher nicht feststellen, ob in dem Haus die vorgeschriebenen Brandmelder angebracht waren. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Suche nach der Brandursache.

 

RAUCHWARNMELDER SIND PFLICHT!

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.

 

Rauchmelder sind mittlerweile Pflicht!

 

Dabei gilt für alle Bundesländer:

Neu- und Umbauten sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer. Jedoch obliegt in den meisten Bundesländern die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern, also den Mietern.

Wenn sie nähere Informationen erhalten möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.

Angesichts solcher Tragödien wie in Nürnberg steht es aber außer Frage, dass wirklich jeder darauf achten sollte, dass Rauchmelder in den entsprechenden Räumen angebracht werden.

 

 

 

Matratzenbrand geht glimpflich aus

 

 

Image by congerdesign on Pixabay

In Rüsselsheim ging ein Wohnungsbrand Gottseidank noch einmal gut aus. In einem Mehrfamilienhaus musste die Feuerwehr einen Kleinbrand löschen. Eine Matratze in einer Wohnung geriet in Brand, jedoch entstand nur ein geringer Schaden und keiner der Bewohner wurde verletzt.

Vermutlich war Fahrlässigkeit die Ursache des Brandes.

 

Schützen Sie sich, indem Sie darauf achten, keine elektrischen Geräte, wie z.B. Handyakkus, für längere  Zeit auf ihrer Matratze liegen zu lassen.

Noch sicherer betten Sie sich, wenn Sie sich eine flammhemmende Matratze kaufen. 

Aber dann sollten Sie unbedingt darauf achten, Matratzen zu kaufen, die mit einem gesundheitlich unbedenklichen Flammschutzmittel behandelt sind.

Empa-Forscher entwickelten eine umweltschonende und ökonomische Synthese für ungiftige Flammschutzmittel. Hier finden Sie mehr Informationen.

 

 

Brand im Grenfell-Tower

 

Der Brand im Grenfell-Tower

In der Nacht zum 14. Juni 2017 bricht im Londoner Westen in einem Hochhaus ein Feuer aus. 72 Menschen kommen bei dem Brand im Grenfell Tower ums Leben. Es war die schlimmste Brandkatastrophe in Großbritannien seit Jahrzehnten und die Katastrophe hätte wohl vermieden werden können.

 

Photocredit: Nathalie Oxford

 

Anwohner der Lancaster West Estate organisierten sich 2010 in der Grenfell Action Group und wandten sich seit 2012, als sie in die Planung der Sanierung des Grenfell Towers eingebunden wurden, regelmäßig an die gemeinnützige Hausverwaltung, um auf Missstände aufmerksam zu machen. 2013 veröffentlichten sie Teile eines im Vorjahr erstellten Gutachtens, das signifikante Verstöße gegen Brandschutzvorgaben publik machte. So waren z.B. Teile der Brandbekämpfungsausrüstung seit drei Jahren nicht gewartet worden. Ihre Bemühungen dokumentierten sie in einem Blog.

 

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass bei der Renovierung des Hochhauses, dessen Außenwand zuvor aus Beton bestanden hatte, brennbare Materialien verbaut werden konnten, ohne dass es eine unabhängige Instanz gab, die dies hinterfragte oder kontrollierte. Die betroffenen Firmen sagen bis heute, es träfe sie keine Schuld; schließlich hätten Verwaltung und Management gewusst, was sie kauften und bestellten – nämlich  Isolationsmaterial und Außenverkleidung,  die leicht brennbar waren.

 

Bei der Renovierung wurden  Reynobond-Verbundplatten verbaut, die der Hersteller  als „aus zwei einbrennlackierten Aluminiumblechen“ bestehend beschreibt, „die beidseitig im Schmelzfixierverfahren auf einen Polyethylenkern aufgebracht werden.  Polyethylen hat einen Schmelzpunkt von 130 bis 145 °C. Die günstig herstellbare Platte ist in der Schichtung vergleichbar mit Dibond-Platten und erreicht ebenso die Brandschutzklasse B2 „normal entflammbar“. Es wird bislang angenommen, dass diese Ausführung am Hochhaus verbaut wurde. Von der Platte gibt es zwei weitere Versionen mit anderen Kernmaterialien, die nach EN-13501 höhere Brandschutzklassen B-s1, d0 („schwer entflammbar“) und A2-s1, d0 („nicht brennbar“) erreichen. Diese wurden aber wohl aus Kostengründen eben nicht verwendet.

Ein schreckliches Beispiel für eine Unternehmens-Kultur, in der Profit über Sicherheit steht.