Archiv der Kategorie: Brandschutz

Brandort Küche

Mehr als ein Drittel aller Brände in privaten Wohnräumen beginnen in der Küche

 

Was denken Sie, ist der größte Verursacher aller Brände in Küchen?

 

Mehr als die Hälfte der Brände beginnen auf dem Herd.

Und zwar, weil Dinge dort abgelegt wurden, die dort nicht hingehören – also der Herd wurde als Ablagefläche verwendet. In Küchen entwickeln sich dann oft rasch Feuer, die nicht mehr allein gelöscht werden können und die Rauchgase sind hochgiftig.

Handtücher haben auf einer Herdplatte nichts zu suchen!

 

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) hat folgende Webseite für uns Verbraucher online gestellt:  https://gefahr-erkannt.de/

 

 

Hier können wir Verbraucher anschaulich in einem virtuellen Brandversuchshaus verschiedene Dinge auf einer versehentlich angeschalteten Herdplatte ablegen und dann anschaulich miterleben, wie schnell diese in Brand geraten und wie der Brand sich ausbreitet. Diese Seite ist ein Service des IFS.  www.ifs-ev.org

 

 

 

Ich habe alle dieser Möglichkeiten auf der Webseite einmal durchgespielt – und ich werde mit Sicherheit meinen Herd NIE MEHR als Ablagefläche verwenden – auch nicht einmal schnell für die Küchenhandtücher….

 

 

 

Es brennt! Her mit der Löschdecke! – Ist das der richtige Weg???

Eindeutig: JEIN.

Zu aller erst, was sind Löschdecken denn eigentlich?

Löschdecken sind in unterschiedlichen Größen erhältlich, für den privaten Gebrauch sind sie meist 1 x 1 m. Der Stoff besteht nach DIN EN 1869 aus brandsicherem Material, wie Nylon, Kevlar oder Glasfasergewebe.
Diese Decken sind nicht wieder verwendbar!
Zu finden sind sie meistens in roten Kästen und besitzen auch eine rote Hülle. Bedienhinweise sind deutlich aufgedruckt.

Zwar sind die Decken zur Löschung von kleinen Bränden geeignet, sie ersetzen Feuerlöscher gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie allerdings nicht!

Löschdecken – Ja oder Nein?

Ein JA zur Löschdecke:
Bei sehr kleinen Bränden bzw. Entstehungsbränden ist die Decke perfekt zu verwenden, beispielsweise bei Polstermöbeln oder Küchengeräten, brennenden Behältern, wie zum Beispiel Papierkörben.

 

ABER:

Bei Fettbränden in der Küche ist die Verwendung von Löschdecken mittlerweile umstritten, also LIEBER NICHT. Eine Löschdecke über einen Brandherd in einer Pfanne gelegt kann durchhängen und Feuer fangen, obwohl sie eigentlich feuerfest ist.

Deshalb bei einem Brand in der Küche sofort:

Sofort Wärmequelle ausschalten! Falls der Brand nur in Topf oder Pfanne ist, passenden Topfdeckel drauf, und WARTEN! Die Gefahr ist nämlich, dass sich, falls das Öl nicht vollständig abgekühlt ist, das Fett bei zu frühem Öffnen der Abdeckung sofort wieder entzündet.
Bei Bränden, die sich auf dem Herd ausgebreitet haben, kann man auch ein feuchtes Küchenhandtuch über den Brand werfen.

Achtung: Einen Fettbrand darf man NIE mit Wasser löschen. Kommt Wasser auf das brennende Öl, kommt es zu einer Verpuffung. In der Folge schlagen die Flammen höher und das heiße Öl spritzt explosiv durch die Küche. Folglich kann das zu einem Ausbreiten des Brandes und noch schlimmer, zu schweren Verbrennungen auf der Haut führen.

Ideal wäre bei einem Fettbrand die Anwendung eines Löschsprays.

Sogenannte Löschsprays sind für kleine Brände ein gutes Mittel zum Feuer löschen. Sie haben zwar bei größeren Flammen keine Chance, aber sind leicht in der Handhabung, finden in jeder Küche Platz und sind preisgünstig. Wenn Pfanne, Adventskranz oder die Herdplatte beginnen zu brennen, kann man sie gut und effektiv einsetzen.
Hier eine interessante Übersicht.

ABER:

Ist der Brand zu groß und nicht unter Kontrolle zu bringen, rasch die Feuerwehr rufen.

Denn das wichtigste ist sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen, damit niemand zu Schaden kommt.

 

Ein zweites BEDINGUNGSLOSES NEIN für den Einsatz einer Löschdecke sind Personenbrände. Hier bringt der Einsatz von Löschdecken zusätzliche Gefahren sowohl für die rettende als auch für die brennende Person mit sich.

Denn der erste Reflex einer brennenden Person ist, dass sie wegläuft und sich selbst versucht, zu löschen. Aus Panik und Angst wehrt sich das Opfer häufig gegen den Einsatz der Löschdecke.

Zudem werden beim Andrücken der Decke brennende oder glühende Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst, was zusätzliche schwere Brandverletzungen verursacht.

Daher sollte im Ernstfall bei einem Personenbrand der Feuerlöscher (egal welcher Feuerlöschertyp!) die Rettung sein. Das Thema Personenbrände wird in einem weiteren Blogartikel beschrieben.

Neue Formel für flammgeschützte Textilien

 

Das Institut für Kunststofftechnik (IKT) der Universität Stuttgart forschte gemeinsam mit dem Institut für Textilchemie und Chemiefasern Denkendorf (ITCF) im Rahmen eines von der industriellen Gemeinschaftsforschung (AiF-iGF) geförderten Projektes an flammgeschützten Polyamiden für die Textil- und Kunststofftechnik.

 

Kunststoffe sollen im Brandfall ein selbsterlöschendes Verhalten aufweisen und dürfen nicht abtropfen. (Foto: IKT)

 

Nun ist es gelungen,  ein intrinsisch flammgeschütztes Polyamid zu synthetisieren, welches die Flammschutz-Komponente chemisch in der Polymerkette gebunden enthält.

Dieses neue Herstellungsverfahren verbindet hohen Flammschutz mit verbesserten physikalischen und physiologischen Eigenschaften von Textilien.

 

Dr. Georgios Mourgas, wissenschaftlicher Mitarbeiter am DITF Denkendorf betreut dieses Projekt, und erklärt die Vorteile:

Üblicherweise werden große Mengen an flammhemmenden Phosphorverbindungen als Additive den Polymeren zugesetzt,  um eine gute Brandschutzwirkung zu erzielen. Und das geschieht meistens auf Kosten der physikalischen und physiologischen Eigenschaften der Textilien. Außerdem verhindern diese in großen Mengen als Additiv zugesetzten Phosphorverbindungen, dass notwendige lange Molekülketten entstehen können und wirken somit als Kettenabbrecher. Der resultierende Kunststoff lässt sich überhaupt nicht oder nur sehr schwer zu Fasern verarbeiten und durch Alterung und Waschvorgänge tritt das Additiv mit der Zeit aus der Faser heraus.

 

Intrinsisch flammgeschützte Polyamide als Rohstoff und als Fasern auf der Spule. Foto: DITF Denkendorf

 

Mit dem neuen Verfahren werden nur geringe Mengen an Phosphorverbindungen benötigt, um einen vergleichbar guten Flammschutz zu erreichen.

Die Verbindungen werden chemisch an die Molekülketten gekoppelt und damit viel fester an das Polymer gebunden, als das bei Additivzumischungen überhaupt möglich wäre.

Diese Polyamide nennt man intrinsisch flammgeschützt.

Das bedeutet, dass der Flammschutz direkt in das Polyamid eingebaut ist. Dadurch erzielen wir eine permanente, langanhaltende Flammschutzwirkung“.

 

 

Labortests wiesen bereits nach, dass der Flammschutz ebenso gut ist wie der von Polyamiden, denen Additive zugegeben wurden. Die chemische Anbindung der Flammschutzmittel an die Polymere verhindert aber darüber hinaus eine alterungsbedingte Migration und Auswaschung aus den Fasern, wie sie bei der Verwendung von Additiven beobachtet wird. Nicht nur der Flammschutz bleibt dadurch vollständig erhalten, auch die physiologische Hautverträglichkeit ist verbessert: Intrinsisch flammgeschützte Polyamide setzen nahezu keine Phosphorverbindungen frei.

Hautverträglichkeitstest bewerten diese Art von Polyamiden als gut.

 

In ihrer Anwendung spielen Textilien aus unseren intrinsisch flammgeschützten Polyamiden besonders da ihre Vorteile aus, wo hohe Flammschutzanforderungen an die Materialien gestellt werden“, umschreibt Dr. Mourgas die praktische Verwendung der neuen Polymere.

„Das ist insbesondere der Heimtextilbereich mit Teppichen, Polster- und Sitzbezügen oder Gardinen“. Doch wie so oft bei Neuentwicklungen werden sich möglicherweise weitere Anwendungsfelder erschließen, sobald das Produkt auf dem Markt verfügbar sein wird.

 

Einen Überblick über die Möglichkeiten, Stoffe flammgeschützt zu produzieren finden Sie hier.

Rauchmelder sind lebenswichtig

 

 

Ländervorschirften im Überblick

 

In Deutschland ereignen sich pro Jahr rund 200.000 Wohnungsbrände. Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer.

Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht. 

Rauchwarnmelder sind eine wichtige Komponente des vorbeugenden Brandschutzes.

 

Übrigens besteht in fast allen Bundesländern die Rauchmelderpflicht für alle Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, welche von Aufenthaltsräumen führen mit jeweils zumindest einem Rauch- oder Funkrauchmelder.

Eine Übersicht über internationale Regelungen finden Sie hier.

 

Batteriebetriebene Rauchmelder sind nicht teuer. Sie erhalten sie in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und den Technikabteilungen von Kaufhäusern. Einen batteriebetriebenen Rauchmelder von guter Qualität kann man schon für deutlich unter 10 Euro kaufen.

Allerding empfehlen wir den Kauf eines Rauchmelders mit dem Qualitätszeichen Q.
Beim Qualitätssiegel „Q“ für Rauchmelder handelt es sich um eine eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V., welches an Hersteller von Rauchwarnmeldern verliehen wird. Das Qualitätszeichen Q für Rauchmelder („Q für Qualität“) ist dabei ein markenunabhängiges und vor allem auch verlässliches Gütezeichen für wirklich hochwertige Geräte, die insbesondere auch für den Langzeiteinsatz geeignet sind.

Hier finden Sie nähere Informationen.

Grundvoraussetzung für die Erlangung des Qualitätssiegels Q für Rauchmelder ist zunächst das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung. Durch das CE-Zeichen wird die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an Rauchwarnmelder durch den Hersteller bestätigt.
Entsprechende technische Voraussetzungen sowie anzuwendende Prüfverfahren finden sich in der europäischen Produktnorm DIN 14604. Darüber hinaus müssen dem Rauchwarnmelder beispielsweise auch Informationen zur Montage und Wartung beiliegen.
Während es prinzipiell nicht vorgesehen ist, die zum Bezug der CE-Kennzeichnung notwendigen Herstellerangaben einer gesonderten Prüfung zu unterziehen, werden Rauchmelder mit dem Q-Zeichen von einem unabhängigen Institut sprichwörtlich „auf Herz und Nieren“ geprüft.

Logo Kriwan Testzentrum
Logo VdS

 

Hierfür wurden in Zusammenarbeit mit dem vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) ergänzende Anforderungen und striktere Prüfungskriterien entwickelt, welche in der vfdb-Richtlinie 14-01 sowie auch in VdS 3131 (VdS-Richtlinie für Rauchwarnmelder) festgehalten sind.

Neben den relevanten Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 ist es für Q Rauchmelder beispielsweise Voraussetzung, dass das Gerät eine fest eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren ausgestattet ist. Ist die Batterielebensdauer von 10 Jahren abgelaufen, muss das Gerät entfernt und gegen einen neuen Rauch- oder Funkrauchmelder ersetzt werden.

Das Q-Siegel dient damit als eine Art Hilfestellung für den Verbraucher, um qualitativ hochwertige Geräte möglichst einfach erkennen zu können. Der Kauf eines Rauchwarnmelders wird somit insbesondere für Laien entscheidend erleichtert und vermittelt dem Verbraucher damit auch das gute Gefühl ein zuverlässiges Gerät erworben zu haben.

Dies bedeutet im Umkehrschluss natürlich nicht, dass Rauchmelder ohne Q zwangsläufig unzuverlässiger oder schlechter sind als Modelle mit dem Qualitätskennzeichen. Die Prüfung nach den Kriterien der vfdb-Richtlinie 14-01 sowie die Ausstellung eines entsprechenden Q Zertifikates erfolgt nämlich nicht automatisch bei jedem Rauchmelder, sondern ausschließlich auf Initiative des Herstellers oder Inverkehrbringers.

 

Beachten Sie generell bei der Anschaffung:
Alle Geräte sollten auf optischer Basis funktionieren.
Akustisches Signal bei schwacher Batterie sollte vorhanden sein. (durchschnittliche Lebensdauer der Batterie ca. ein bis drei Jahre). Anderenfalls wechseln Sie die Batterien wenigstens ein Mal pro Jahr (Herstellerangaben beachten).
Das Gerät sollte ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen).

Die Lautstärke sollte mindestens 85 dB betragen.
Die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen.

In größeren Wohnungen bzw. Ein- oder Mehrfamilienhäusern sollten die Geräte untereinander vernetzbar sein. Dann wird z.B. ein Kellerbrand auch von den anderen in der Wohnung installierten Meldern angezeigt. In Küchen oder Bädern sollten Sie auf eine Installation verzichten, da hier durch Koch- oder Wasserdämpfe schnell ein Fehlalarm ausgelöst werden kann.

 

Übrigens:

Stroboskoplicht und Blitzwecker

Da für Gehörlose herkömmliche Rauchmelder naturgemäß unbrauchbar sind werden von verschiedenen Herstellern Rauchwarnmelder mit entsprechenden Zusatzfunktionen bzw. optionalem Zubehör (Blitzleuchten, Rüttelkissen) angeboten. Diese speziellen Systeme sind als Vorkehrung zur Anpassung von Wohnungen an die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen nach dem Bayerischen Wohnbauprogramm förderungsfähig und entsprechende Anträge können bei den zuständigen Bewilligungsstellen gestellt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch die Bagatellgrenze von 1000 Euro.

Feuer in Nürnberger Wohnhaus

 

In Nürnberg sind am 03. März 2019 fünf Menschen in ihrem Einfamilienhaus ums Leben gekommen. Vier Personen wurden schwer verletzt. Die Ermittlungen laufen noch. 

Brandexperten des Landeskriminalamtes suchten das ganze Wochenende über nach Spuren, doch selbst heute noch ist die Ursache des Feuers nicht geklärt. Und die Ermittler dämpfen die Hoffnung, dass es zu baldigen Erkenntnissen kommt, da das Haus durch die Flammen so extrem zerstört wurde.
Brandspuren sind überall an dem Haus zu sehen, selbst die Ziegel über einem Dachfenster sind in der Hitze durchgebrannt. Die Brandermittler konnten bisher nicht feststellen, ob in dem Haus die vorgeschriebenen Brandmelder angebracht waren. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Suche nach der Brandursache.

 

RAUCHWARNMELDER SIND PFLICHT!

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.

 

 

Dabei gilt für alle Bundesländer:

Neu- und Umbauten sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer. Jedoch obliegt in den meisten Bundesländern die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern, also den Mietern.

Wenn sie nähere Informationen erhalten möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.

Angesichts solcher Tragödien wie in Nürnberg steht es aber außer Frage, dass wirklich jeder darauf achten sollte, dass Rauchmelder in den entsprechenden Räumen angebracht werden.

 

 

 

Matratzenbrand geht glimpflich aus

 

 

Image by congerdesign on Pixabay

 

In Rüsselsheim ging ein Wohnungsbrand Gottseidank noch einmal gut aus. In einem Mehrfamilienhaus musste die Feuerwehr einen Kleinbrand löschen. Eine Matratze in einer Wohnung geriet in Brand, jedoch entstand nur ein geringer Schaden und keiner der Bewohner wurde verletzt.

Vermutlich war Fahrlässigkeit die Ursache des Brandes.

 

Schützen Sie sich, indem Sie darauf achten, keine elektrischen Geräte, wie z.B. Handyakkus, für längere  Zeit auf ihrer Matratze liegen zu lassen.

Noch sicherer betten Sie sich, wenn Sie sich eine flammhemmende Matratze kaufen. 

Aber dann sollten Sie unbedingt darauf achten, Matratzen zu kaufen, die mit einem gesundheitlich unbedenklichen Flammschutzmittel behandelt sind.

Empa-Forscher entwickelten eine umweltschonende und ökonomische Synthese für ungiftige Flammschutzmittel. Hier finden Sie mehr Informationen.

 

 

Brand im Grenfell-Tower

 

Der Brand im Grenfell-Tower

In der Nacht zum 14. Juni 2017 bricht im Londoner Westen in einem Hochhaus ein Feuer aus. 72 Menschen kommen bei dem Brand im Grenfell Tower ums Leben. Es war die schlimmste Brandkatastrophe in Großbritannien seit Jahrzehnten und die Katastrophe hätte wohl vermieden werden können.

 

Photocredit: Nathalie Oxford

 

Anwohner der Lancaster West Estate organisierten sich 2010 in der Grenfell Action Group und wandten sich seit 2012, als sie in die Planung der Sanierung des Grenfell Towers eingebunden wurden, regelmäßig an die gemeinnützige Hausverwaltung, um auf Missstände aufmerksam zu machen. 2013 veröffentlichten sie Teile eines im Vorjahr erstellten Gutachtens, das signifikante Verstöße gegen Brandschutzvorgaben publik machte. So waren z.B. Teile der Brandbekämpfungsausrüstung seit drei Jahren nicht gewartet worden. Ihre Bemühungen dokumentierten sie in einem Blog.

 

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass bei der Renovierung des Hochhauses, dessen Außenwand zuvor aus Beton bestanden hatte, brennbare Materialien verbaut werden konnten, ohne dass es eine unabhängige Instanz gab, die dies hinterfragte oder kontrollierte. Die betroffenen Firmen sagen bis heute, es träfe sie keine Schuld; schließlich hätten Verwaltung und Management gewusst, was sie kauften und bestellten – nämlich  Isolationsmaterial und Außenverkleidung,  die leicht brennbar waren.

 

Bei der Renovierung wurden  Reynobond-Verbundplatten verbaut, die der Hersteller  als „aus zwei einbrennlackierten Aluminiumblechen“ bestehend beschreibt, „die beidseitig im Schmelzfixierverfahren auf einen Polyethylenkern aufgebracht werden.  Polyethylen hat einen Schmelzpunkt von 130 bis 145 °C. Die günstig herstellbare Platte ist in der Schichtung vergleichbar mit Dibond-Platten und erreicht ebenso die Brandschutzklasse B2 „normal entflammbar“. Es wird bislang angenommen, dass diese Ausführung am Hochhaus verbaut wurde. Von der Platte gibt es zwei weitere Versionen mit anderen Kernmaterialien, die nach EN-13501 höhere Brandschutzklassen B-s1, d0 („schwer entflammbar“) und A2-s1, d0 („nicht brennbar“) erreichen. Diese wurden aber wohl aus Kostengründen eben nicht verwendet.

Ein schreckliches Beispiel für eine Unternehmens-Kultur, in der Profit über Sicherheit steht.